Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Wohnraumanbieter
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BBE–private homes, Vermittlungsagentur für Gästezimmer, Apartments und Wohnungen.
1. Voraussetzungen für die Aufnahme von Wohnungen und Gästezimmern zur Vermittlung
Als Wohnraumanbieter beauftragen Sie uns, BBE – private homes als Wohnraumvermittler Ihnen Mieter für Ihre möblierte Wohnung, Apartment oder Ihr Gästezimmer für kurze oder längere, befristete Mietzeiträume zu vermitteln oder nachzuweisen. In diesem Zusammenhang sind wir berechtigt, das angebotene Objekt auch an verbundene Firmen zum Zwecke der Vermittlung zur Verfügung zu stellen. Der Wohnraumanbieter berechtigt die BBE – private homes, zur Nutzung von Fotomaterial vom angebotenen Objekt für eine Veröffentlichung im Internet und anderen Publikationen. Die Vermietung eines Zimmers in Ihrer Eigentumswohnung bzw. Ihre gesamte Eigentumswohnung bedarf keiner weiteren Zustimmung Dritter. Berechtigung zum Anbieten von Wohnraum für Nichteigentümer: Wenn Sie dagegen als Hauptmieter ein Zimmer oder Ihre gesamte Wohnung untervermieten wollen, bedarf es der Zustimmung des Wohnungseigentümers bzw. Vermieters. Eine vom Wohnungseigentümer nicht erlaubte Untervermietung können wir aus rechtlichen Gründen nicht aufnehmen. Wir behalten uns deshalb in diesem Fall vor, vom Auftrag zurückzutreten und Ihnen ggf. unseren bisherigen Aufwand zu berechnen.
2. Aufnahme, Vermittlungsgebühren
Die Aufnahme in unsere Zimmer- und Wohnungsdatei (ohne Internetpräsenz) ist für Wohnraumanbieter kostenlos – Änderungen vorbehalten. Für die Präsentation Ihrer Ferienunterkunft auf unserer Internetseite berechnen wir Ihnen als Wohnraumanbieter einen einmaligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 39,- EUR.
Für die Vermittlung von Gästezimmern und (Ferien-)wohnungen berechnen wir eine Vermittlungsprovision in Höhe von 20%. Für Gruppenreisen ab 5 Personen berechnen wir eine Vermittlungsprovision in Höhe von 18%. Die Vermittlungsprovision ziehen wir bei Buchung vom Buchungsbetrag bzw. Mietpreis ab. Berechnungsgrundlage ist der Mietpreis, der vorab zwischen Ihnen als Wohnraumanbieter und uns als Wohnraumvermittler vereinbart wurde.
3. Reservierung, Bezahlung, Schlüsselkaution
Die Zimmer- oder Wohnungsreservierung erfolgt telefonisch oder schriftlich, das heißt mit Ihrer telefonischen oder schriftlichen Zusage wird die Reservierung verbindlich. Bei Buchung zieht BBE private homes die Vermittlungsprovision vom Gesamtmietpreis ab, die der Kunde (Mieter) bei Buchung zahlt, ggfs. zusätzlich eine vom Wohnraumanbieter geforderte Anzahlung. Je nach Vereinbarung zwischen Ihnen und uns zahlt der Mieter den Mietpreis am Ankunftstag beim Wohnraumanbieter/Gastgeber oder bei BBE private homes bis zu fünf bis vierzehn Tage vor Beginn des Mietzeitraumes. Erst nach Zahlungseingang des Mietpreises vom Mieter sind wir verpflichtet, Ihnen als Wohnraumanbieter den Mietpreis zu überweisen. In der Regel geschieht das vor Mietbeginn. Bei kurzfristigen Reservierungen kann eine Überweisung des Mietpreises an den Vermieter erst später, aber innerhalb von 3 Wochen nach Mietbeginn erfolgen. Offene Restbeträge erfolgen durch den Mieter an den Wohnraumanbieter am Anreisetag.
4. Unsere Leistungen
Wir suchen für Sie geeignete Mietinteressenten unter Berücksichtigung Ihrer Selektionswünsche und Bedingungen. Dazu nehmen wir die uns von Ihnen schriftlich mitgeteilten Informationen, die wahrheitsgetreu und möglichst detailliert sein sollten, in unsere Datenbank auf und präsentieren sie auf unserer Internetseite bzw. teilweise in Form von Anzeigen auf verschiedenen Werbeplattformen. Um unsere Kunden optimal beraten zu können, besichtigen wir ggfs. den zu vermietenden Wohnraum und erstellen aussagekräftiges Bildmaterial, das wir im Internet und/oder unseren Kunden per E-Mail zustellen.
5. Mietpreise
Für Gästezimmer zahlen unsere Kunden an Sie als Wohnraumanbieter zwischen 12 und 25 Euro pro Person und Übernachtung inklusive Frühstück (oder ohne Frühstück). Die Höhe des gewährten Preises richtet sich nach Lage, Größe und Ausstattung des Zimmers. Preise für (Ferien-)wohnungen werden individuell festgelegt. Wir legen insbesondere großen Wert auf kinder- und familienfreundliche Gastgeber. Daher erbitten wir von allen Wohnraumanbietern eine
Kinderermäßigung; für Kinder unter 4 Jahren unentgeltlich, von 4 – 12 Jahren 50% - 75% Ermäßigung.
6. Ihre Leistungen
Um erfolgreich arbeiten zu können, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich dann, wenn:
·
sich Daten zu Ihrem Angebot ändern, wie z. B. Mietzeitraum, Ausstattung, Umzug und Adresse, Anzahl der zu vermietenden Zimmer, etc.,·
Sie längere Zeit abwesend sein werden,·
wenn das Angebot nicht mehr besteht,·
wenn das Angebot anderweitig vermietet wurde.7. Voraussetzung für die Aufnahme eines Gästezimmers bzw. einer Ferienwohnung
Für die Aufnahme Ihres Objektes sind Mindeststandards erforderlich: ein Gästezimmer ist mindestens 10 qm groß, abschließbar, hat mindestens ein Fenster, ein Bett und Schrank bzw. Garderobe, Tisch und Stühle, ausreichende Beleuchtung und ist gästefreundlich ausgestattet. Ein Apartment bzw. eine Ferienwohnung ist zusätzlich mit einem Bad, WC, Kochgelegenheit ausgestattet.
8. Kundenschutz, langfristige Zusammenarbeit
Vermitteln wir Ihnen Mitarbeiter einer Firma, so ist nicht ausgeschlossen, dass sich unser Kunde direkt mit Ihnen für künftige Kontingente an Wohnraum in Verbindung setzt. Da die Firma vertraglich an uns gebunden ist, sind wir in diesem Fall von Ihnen zu informieren und das Mietverhältnis über BBE – private homes zu begründen. Dies gilt auch für Privatkunden. Eine Nichteinhaltung dieser Bedingung führt zur sofortigen Kündigung der Zusammenarbeit.
9. Rücktritt, Verkürzung eines Wohnraumangebotes
Verkürzung oder Rücktritt durch Sie als Vermieter, nachdem Sie bereits eine Vermietungszusage gegeben haben, teilen Sie uns bitte immer sofort mit. Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht. Wir versuchen dann, dem Mieter schnellst möglich eine Ersatzunterkunft zu vermitteln. Tritt umgekehrt der Mieter von seiner Zusage zurück oder verkürzt er den Mietzeitraum, werden wir Ihnen das ebenso unverzüglich mitteilen. Stornogebühren entstehen dem Kunden bei Kündigung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn: Höhe des Mietpreises für die ersten zwei Übernachtungen. Bei Nichterscheinen ist der Kunde verpflichtet, dem Wohnraumanbieter den Gesamtmietpreis zu zahlen. Zahlungsforderungen des Wohnraumanbieters gegenüber der BBE private homes sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wir können hierfür keine Haftung übernehmen.
10. Haftungsausschluss
Wir als Vermittlungsagentur können ebenso keine Haftung übernehmen für evtl. Schäden, die im Zuge des Mietverhältnisses entstehen.Für die tatsächliche Erfüllung einer vom Mieter zugesagten Reservierung und Bezahlung an den Vermieter vor Ort ist eine Haftung unsererseits grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Datenschutz und Weitergabe an Dritte
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung einer Mietraumvermittlung zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Daten Ihres Angebotes werden zum Zwecke der erfolgreichen Vermittlung auf unserer Internetseite bzw. in Form von Anzeigen z.B. auf Werbeplattformen veröffentlicht.